Allgemein beinhaltet das Jedermannsrecht das Recht jedes Menschen, die Natur zu genießen und ihre Früchte zu nutzen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen am jeweiligen Grund und Boden. Die Ausübung des Jedermannsrechts ist also nicht von der Zustimmung des Grundbesitzers abhängig.
Ebenso allgemein ist das Jedermannsrecht aber auch beschränkt durch das Erfordernis, dass seine Ausübung weder der Natur noch anderen Menschen Schaden, Störungen oder sonstige Nachteile zufügen darf. Außerdem ist der häusliche Frieden des Landbesitzers zu beachten.
Das Jedermanns-Recht ist etwas, das jeder Schwede sowie auch die Touristen, die unser Land besuchen, schätzen. Sich in unserer traumhaften Natur aufzuhalten und ungehindert bewegen zu können, ist eine fantastische Möglichkeit und eine unbezahlbare Freiheit, die allen zusteht. Deshalb trägt auch jeder die Verantwortung dafür, Regeln und Einschränkungen, die in gewissen Gebieten gelten, zu beachten und zu befolgen. Auf diese Weise schützen wir die Natur und schaffen für unsere Kinder und Enkel dieselben Möglichkeiten in unberührter Umgebung, wie wir sie erleben dürfen.